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Sicher urlauben

Wir sind stets darum bemüht, Ihnen ein sicheres Urlaubserlebnis zu bieten, denn die Sicherheit unserer Gäste liegt uns sehr am Herzen. Damit Sie sich bei Ihrem Aufenthalt in unserem Hause noch wohler fühlen, schaffen wir Raum für Sie: So unbeschwert wie möglich, so sicher wie nötig!

Ihr ganz persönlicher Freiraum
In unserer großzügigen Natur finden Sie Raum. Hier in St. Anton in Kaltern ist das keine Kunst, denn die Natur beginnt bei uns quasi vor der Haustür: die Wiesen, Felder, Wälder, Täler und Berge. Frische Luft! Die Menschen, die hier wohnen und Urlaub machen, haben das große Glück, sich in diesem Paradies auf Erden fernab des Trubels, sicher und frei bewegen zu können. Abstand gibt es hier von Natur aus. In den stillen Rückzugstälern, auf den weiten Hochalmen und in den rauen Wäldern tanken Sie neue Kraft.
Auch in unserer Unterkunft garantieren wir Ihnen den nötigen Raum. Durch die kleine Struktur unseres Hofes mit nur 3 FeWo ist die Anzahl der Gäste begrenzt und es gibt doch einige Rückzugsorte am Hof, wo Sie Ruhe und Freiheit inmitten der Natur besonders genießen können.

Unbeschwert genießen
Sie möchten ein Frühstück auf unserem Hof genießen? Unsere Frühstückskörbe sind dafür ideal. Wir stellen Ihnen den Korb problemlos vor Ihre Wohnungstür.

 

Sicher entspannen

Hauspool:
Unser Freibad steht Ihnen für Ihre Erholung zur Verfügung. Es wird von uns regelmäßig und  gründlich bzgl. Wasserwerte überprüft.

Sauna:
Die Sauna kann auf Vormerkung (und auf Wunsch auch jeweils nur wohnungsweise) bei uns genutzt werden.

Nutzung der Materialien im Aufenthaltsraum:
Vor und nach Benutzung der Gesellschaftsspiele und Bücher im Aufenthaltsraum stellen Sie diese bitte wieder zurück in die Regale und waschen Sie und Ihre Kinder sich bitte die Hände.

 

Für unser aller Sicherheit – Reinigung und Pflege auf hohem Niveau
Seit wir Gäste auf unserem Bruggnhof empfangen, ist uns Sauberkeit in den Wohnungen und rund um den Hof sehr wichtig. Wir bemühen uns, die Ferienwohnungen bei jedem Gästewechsel gründlich zu lüften, zu reinigen und auch zu desinfizieren, ebenso Böden, Möbel, Besteck, Geschirr, Gläser und Oberflächen. Wir führen eine Reinigung mit den entsprechenden Mitteln durch, wobei „kritische Flächen“ wie Türen, Türklinken, Tischflächen, etc. in kurzen Abständen auch desinfiziert werden.
Zudem kommt bei uns bei jedem Gästewechsel der „Swiss Desinfect Professional“ zum Einsatz – für eine gründliche Flächenhygiene und gründliche Raumdesinfektion: Es handelt sich dabei um eine stabile Wasser-Natriumchlorid-Verbindung, die unbedenklich für Mensch und Tier ist. Durch diese wird über einen elektrochemischen Prozess eine PH-neutrale Lösung gewonnen, die eine sehr hohe Redox-Spannung hat, sprich: ein hohes Maß für keimtötende und oxidative Wirkung von Desinfektionsmitteln. Durch die Zerstäubung des Desinfektionsmittels zu vielen winzigen Tröpfen bildet sich feiner Nebel, welcher sich über alle Oberflächen legt und durch seine geringe Sedimentationsgeschwindigkeit auch versteckte Winkel erreicht.
Für einen unbeschwerten Aufenthalt sind Ihre Ferienwohnungen und der Aufenthaltsraum mit Vorrichtungen zur Desinfektion ausgestattet.

 

Stornierung und Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Storno: klingt unangenehm, ist es auch – für Sie, wie für uns! Schade, wenn Apartments unbewohnt bleiben, obwohl andere gerne ihre Ferien darin verbracht hätten. Für den Fall, dass etwas Unvorhergesehenes passiert und Sie Ihre Reise doch nicht antreten können, gelten bei uns folgende Konditionen:

  • Bis 5 Monate vor Anreise können Sie kostenlos stornieren.
  • Ab 5 Monaten bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag behalten wir das Angeld ein.
  • Ab 4 Wochen bis 1 Woche vor Anreise beträgt die Stornogebühr 80 % des Buchungspreises. Wir bemühen uns selbstverständlich, die Wohnung weiterzuvermieten. Sollte uns das gelingen, wird für Sie nur das Angeld fällig.
  • Ab 1 Woche vor Anreise beträgt die Stornogebühr 100 % des Buchungspreises. Auch hier gilt: Sollten wir es schaffen, die Wohnung doch noch so kurzfristig weiterzuvermieten, wird für Sie nur das Angeld fällig.
  • Bei Nicht-Erscheinen des Gastes („no show“) bzw. bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise wird die gesamte Buchungszeit in Rechnung gestellt.

Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid! Jedem kann etwas Unerwartetes dazwischenkommen!

Um Kosten und Unannehmlichkeiten zu sparen und sich abzusichern, empfehlen wir Ihnen unseren Roter-Hahn-Stornoschutz. Schließen Sie selbst Ihre Urlaubsversicherung nach der Reservierung ab! Seit Oktober 2021 gelten einige günstige und vorteilhafte Neuerungen in Bezug auf diese Versicherung – es lohnt sich!

 

Roter-Hahn-Stornoschutz greift auch bei Covid-19 – deshalb raten wir zu dieser Versicherung, da wir auf die normalen Stornobedingungen somit zurückgreifen.

Folgende Schadensfälle sind in Bezug auf Covid-19 gedeckt:

  • Wenn der Versicherte an Covid-19-Symptomen erkrankt
  • Wenn beim Versicherten erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist
  • Wenn der Versicherte auf Covid-19 positiv getestet wurde, ohne Symptome zu zeigen
  • Wenn ein naher Angehöriger* oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt und die dringende Anwesenheit des Versicherten erforderlich ist
  • Wenn der Versicherte als Kategorie I-Kontaktperson (K1 – z. B. Arbeitskollege im selben Büro oder Paar, das nicht im selben Haushalt wohnt) mittels eines behördlichen Absonderungsbescheides unter Quarantäne gestellt wird.

*Als Angehörige gelten Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte, Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel- und Pflegekinder), Eltern (Stief-, Schwieger- Groß-, Pflegeeltern), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.

Kein Stornoschutz besteht hingegen:

  • Wenn der Versicherte den Aufenthalt nicht antreten kann oder will, weil er sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung macht
  • Wenn der Versicherte den Aufenthalt nicht antreten kann oder will, weil er/sie als Risikopatient/in eingestuft ist
  • Wenn der Beherbergungsbetrieb seine Leistungen nicht (mehr) erbringen kann, weil der Betrieb behördlich geschlossen wurde oder sich der Betrieb in einem Gebiet befindet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde (in diesem Falle schreiben wir Ihnen das Angeld für einen späteren Zeitpunkt gut oder überweisen es Ihnen zurück)
  • Für Kosten der Quarantäne des gesamten Beherbergungsbetriebes oder Quarantänekosten in einem separaten Quartier

 

Restbetrag-Bezahlung
Eine Überweisung des Restbetrages ein, zwei Tage vor Ihrer Anreise wird empfohlen (bitte teilen Sie uns dies aber vorher mit, damit wir Ihnen die laufende Rechnungsnummer durchgeben können).

 

Mehr Herz denn je
Ihre Zufriedenheit und ein hohes Maß an Qualität ist auch weiterhin unser höchster Anspruch. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie in allen Situationen bestens.