Wir sind stets darum bemüht, Ihnen ein sicheres Urlaubserlebnis zu bieten, denn die Sicherheit unserer Gäste liegt uns sehr am Herzen. Damit Sie sich bei Ihrem Aufenthalt in unserem Hause noch wohler fühlen, schaffen wir Raum für Sie: So unbeschwert wie möglich, so sicher wie nötig!
Ihr ganz persönlicher Freiraum
In unserer großzügigen Natur finden Sie Raum. Hier in St. Anton in Kaltern ist das keine Kunst, denn die Natur beginnt bei uns quasi vor der Haustür: die Wiesen, Felder, Wälder, Täler und Berge. Frische Luft! Die Menschen, die hier wohnen und Urlaub machen, haben das große Glück, sich in diesem Paradies auf Erden fernab des Trubels, sicher und frei bewegen zu können. Abstand gibt es hier von Natur aus. In den stillen Rückzugstälern, auf den weiten Hochalmen und in den rauen Wäldern tanken Sie neue Kraft.
Auch in unserer Unterkunft garantieren wir Ihnen den nötigen Raum. Durch die kleine Struktur unseres Hofes mit nur 3 FeWo ist die Anzahl der Gäste begrenzt und es gibt doch einige Rückzugsorte am Hof, wo Sie Ruhe und Freiheit inmitten der Natur besonders genießen können.
Unbeschwert genießen
Sie möchten ein Frühstück auf unserem Hof genießen? Unsere Frühstückskörbe sind dafür ideal. Wir stellen Ihnen den Korb problemlos vor Ihre Wohnungstür.
Sicher entspannen
Hauspool:
Unser Freibad steht Ihnen für Ihre Erholung zur Verfügung. Es wird von uns regelmäßig und gründlich bzgl. Wasserwerte überprüft.
Sauna:
Die Sauna kann auf Vormerkung (und auf Wunsch auch jeweils nur wohnungsweise) bei uns genutzt werden.
Nutzung der Materialien im Aufenthaltsraum:
Vor und nach Benutzung der Gesellschaftsspiele und Bücher im Aufenthaltsraum stellen Sie diese bitte wieder zurück in die Regale und waschen Sie und Ihre Kinder sich bitte die Hände.
Für unser aller Sicherheit – Reinigung und Pflege auf hohem Niveau
Seit wir Gäste auf unserem Bruggnhof empfangen, ist uns Sauberkeit in den Wohnungen und rund um den Hof sehr wichtig. Wir bemühen uns, die Ferienwohnungen bei jedem Gästewechsel gründlich zu lüften, zu reinigen und auch zu desinfizieren, ebenso Böden, Möbel, Besteck, Geschirr, Gläser und Oberflächen. Wir führen eine Reinigung mit den entsprechenden Mitteln durch, wobei „kritische Flächen“ wie Türen, Türklinken, Tischflächen, etc. in kurzen Abständen auch desinfiziert werden.
Zudem kommt bei uns bei jedem Gästewechsel der „Swiss Desinfect Professional“ zum Einsatz – für eine gründliche Flächenhygiene und gründliche Raumdesinfektion: Es handelt sich dabei um eine stabile Wasser-Natriumchlorid-Verbindung, die unbedenklich für Mensch und Tier ist. Durch diese wird über einen elektrochemischen Prozess eine PH-neutrale Lösung gewonnen, die eine sehr hohe Redox-Spannung hat, sprich: ein hohes Maß für keimtötende und oxidative Wirkung von Desinfektionsmitteln. Durch die Zerstäubung des Desinfektionsmittels zu vielen winzigen Tröpfen bildet sich feiner Nebel, welcher sich über alle Oberflächen legt und durch seine geringe Sedimentationsgeschwindigkeit auch versteckte Winkel erreicht.
Für einen unbeschwerten Aufenthalt sind Ihre Ferienwohnungen und der Aufenthaltsraum mit Vorrichtungen zur Desinfektion ausgestattet.
Stornierung und Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Storno: klingt unangenehm, ist es auch – für Sie, wie für uns! Schade, wenn Apartments unbewohnt bleiben, obwohl andere gerne ihre Ferien darin verbracht hätten. Für den Fall, dass etwas Unvorhergesehenes passiert und Sie Ihre Reise doch nicht antreten können, gelten bei uns folgende Konditionen:
Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid! Jedem kann etwas Unerwartetes dazwischenkommen!
Um Kosten und Unannehmlichkeiten zu sparen und sich abzusichern, empfehlen wir Ihnen unseren Roter-Hahn-Stornoschutz. Schließen Sie selbst Ihre Urlaubsversicherung nach der Reservierung ab! Seit Oktober 2021 gelten einige günstige und vorteilhafte Neuerungen in Bezug auf diese Versicherung – es lohnt sich!
Roter-Hahn-Stornoschutz greift auch bei Covid-19 – deshalb raten wir zu dieser Versicherung, da wir auf die normalen Stornobedingungen somit zurückgreifen.
Folgende Schadensfälle sind in Bezug auf Covid-19 gedeckt:
*Als Angehörige gelten Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte, Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel- und Pflegekinder), Eltern (Stief-, Schwieger- Groß-, Pflegeeltern), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
Kein Stornoschutz besteht hingegen:
Restbetrag-Bezahlung
Eine Überweisung des Restbetrages ein, zwei Tage vor Ihrer Anreise wird empfohlen (bitte teilen Sie uns dies aber vorher mit, damit wir Ihnen die laufende Rechnungsnummer durchgeben können).
Mehr Herz denn je
Ihre Zufriedenheit und ein hohes Maß an Qualität ist auch weiterhin unser höchster Anspruch. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie in allen Situationen bestens.